2. Lieferbedingungen
Die Lieferungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten. Umstände, die Herstellung oder Lieferung bestellter Waren unmöglich machen, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen u.ä. (auch bei unseren Lieferanten) entbinden uns von der Lieferpflicht. Eine Haftung für daraus entstandene Schäden ist ausgeschlossen. Unsere genannten Liefertermine sind annähernd und unverbindlich. Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Porto- und Frachtkosten werden gesondert berechnet.
3. Preise
Es sind die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Diese verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer in Euro und sind für Kunden verbindlich, die Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben. Alle anderen Kunden, die in Drittländern bzw. EFTA-Ländern wohnen, haben die 19% MWSt nicht zu bezahlen.
4. Gewährleistung
Beanstandungen von Mängel haben innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zu erfolgen. Bei Ausschluss weitergehender Ansprüche des Käufers können bei begründeten Beanstandungen Umtausch oder kostenlose Reparatur nach unserer Wahl erfolgen, soweit der Käufer keine Eingriffe in die Ware vorgenommen hat. Bei Ersatzlieferungen und Fehlschlagen von Nachbesserungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto. Die Entgegennahme von Wechsel oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Verspätete Zahlungen verpflichten (vorbehaltlich aller sonstigen Rechte) zur Zahlung von Verzugszinsen mit mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz. Erscheint die Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluß zweifelhaft oder erfolgt die Bezahlung fälliger Rechnungen nicht vereinbarungsgemäß, so verlangen wir Vorauszahlungen oder Sicherstellung unserer Forderung. Alle vorliegenden Rechnungen werden dann sofort fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unser sämtlichen bestehenden und noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Sie dürfen solange nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Im Falle der Weiterveräußerung gelten die hieraus entstehenden Forderungen an Dritte bis zur Höhe unseres Guthabens als an uns abgetreten. Wird die gelieferte Ware verpfändet oder über das Vermögen des Käufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt, so hat dies der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
7. Widerrufsbelehrung
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8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist Mulda. Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle mittelbaren und unmittelbaren Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen der Gerichtsstand Freiberg vereinbart.
Muster-Widerrufsformular
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Mulda, 13.06.2014
1. Allgemeines